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Mit Muth Medical können Sie sich im Bereich Gefahrgut & Gefahrstoffwesen sicher fühlen.

 

Die internationale Liste der Stoffe, von denen Risiken beim Transport ausgehen können, umfasst mehr als 3.300 Einträge. Darunter fallen nicht nur offensichtliche Gefahrgüter, sondern auch zahlreiche nicht unmittelbar erkennbare Gefahrgüter, wie beispielsweise Spraydosen, Batterien oder verschiedene Arten von Abfällen.

Wenn Ihr Unternehmen mit solchen Gefahrgütern umgeht, müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die richtige Handhabung und die damit verbundenen Risiken informiert sind. Die gesetzlichen Anforderungen gelten für sämtliche Betriebe, die gefährliche Güter herstellen, lagern, verpacken, verladen oder transportieren.

Unsere Sachverständigen bieten bundesweit Unterstützung in der Gefahrgutberatung und -betreuung im Zusammenhang mit dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) an.

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen? Zögern Sie nicht, unsere Sachverständigen für Gefahrgutberatung zu kontaktieren!

Unser Lösungsangebot:

  • externer Gefahrgutbeauftragter
  • Gefahrgutmanagement

 

Unsere Leistungen als Ihr externer Gefahrgutbeauftragter

  • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen
  • Prüfung von Sicherheitsdatenblättern
  • Unterstützung bei Beschaffung von geeigneten Verpackungsmaterialien
  • Umfassende Beratung und Begleitung bei Implementierungen und Prozessoptimierungen
  • Langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen
  • Unterstützung bei Kontakt mit Behörden
  • Erfassung aller Gefahrgüter
  • Maßnahmen zur Minimierung des Gefahrenpotenzials
  • Erstellung eines Jahresabschlussberichtes
  • Sofortige Maßnahmen bei Unfällen oder Zwischenfällen

 

Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter notwendig?

 

Wenn Sie an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen Sie gemäß § 3 der GbV mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

Unter gefährlichen Gütern versteht man Stoffe und Gegenstände, die aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustands im Zusammenhang mit der Beförderung ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen können.

Das bedeutet aber auch, dass nicht nur Unternehmen, die Gefahrgut befördern, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen, sondern auch solche Unternehmen, die mit gefährlichen Gütern handeln, sie lagern, übergeben oder verpacken.

Wertvoller Berater

Ein externer Gefahrgutbeauftragter kann gerade beim Aufbau einer rechtskonformen Gefahrgutorganisation ein wertvoller Begleiter sein. Wir kennen viele unterschiedliche Organisationsformen und können schnell einschätzen welcher Weg eingeschlagen werden soll, unabhängig von der Transportart.

 

externer Gefahrstoffbeauftragter

 

Es besteht keine allgemeine Verpflichtung, einen externen Gefahrstoffbeauftragten zu beauftragen.

Jedoch obliegt es Ihnen als Arbeitgeber, zu prüfen, ob Ihre Mitarbeiter mit Gefahrstoffen arbeiten müssen. Falls Sie selbst nicht über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen verfügen, sind Sie gemäß DGUV verpflichtet, sich von einem externen Gefahrstoffbeauftragten beraten zu lassen.

Die Entscheidung, ob Sie einen internen Gefahrstoffbeauftragten einstellen oder die Dienste eines externen Anbieters in Anspruch nehmen, liegt ganz bei Ihnen. Für kleine Betriebe bietet es sich oft an, einen externen Gefahrstoffbeauftragten zu engagieren, da dies in der Regel kostengünstiger ist, da Sie keine Mittel in umfangreiche Schulungen investieren müssen.

Darüber hinaus gewährleistet die Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachkräften, dass Sie stets über aktuelle Gesetzesvorschriften und die Eigenschaften der verschiedenen Gefahrstoffe informiert sind.

 

Was sind die Aufgaben eines externen Gefahrstoffbeauftragten?

 

Ein externer Gefahrstoffbeauftragter erfüllt folgende Aufgaben:

Beratung: Der Gefahrstoffbeauftragte berät Sie und Ihre Mitarbeiter in Bezug auf Gefahrstoffvorschriften und den korrekten Umgang mit Gefahrstoffen.

Kontrolle: Durch regelmäßige Überprüfungen stellt er sicher, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden und dass sämtliche Gefahrstoffe im Betrieb ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.

Betriebsanweisungen: Er erstellt Betriebsanweisungen, die Ihre Mitarbeiter umfassend über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen informieren.

Dokumentation: Der Gefahrstoffbeauftragte sorgt dafür, dass alle Prüfungen im Zusammenhang mit Gefahrstoffen ordnungsgemäß dokumentiert werden.

Lagerung: Er gewährleistet die fachgerechte Lagerung aller Gefahrstoffe im Betrieb, um Unfälle zu verhindern.

Entsorgung: Des Weiteren ist er verantwortlich für die sichere und umweltverträgliche Entsorgung von Gefahrstoffen.

 

Ansprechperson

 

Sich.-Ing. Jan-Oliver Schneider

Sicherheitsingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefahrgutbeauftragter (ADR & RID), Brandschutzbeauftragter, Gefahrstoffbeauftragter, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Bei fachlichen Nachfragen zum Thema Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umweltschutz, wenden Sie sich gerne an unseren Berater Herr Schneider

unter der Nummer 02336-8199366-8 oder per E-Mail an.

Kontakt: schneider(at)muth-medical.de