SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) hat gemäß § 3 der Baustellverordnung (BaustellV) während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben folgende Aufgaben: Er ist verantwortlich für die Festlegung der notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, ihre Koordination und die Überwachung ihrer Umsetzung. Dies gilt unter den folgenden Voraussetzungen:
- Bei Arbeiten, die besonderen Gefahren unterliegen.
- Wenn die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Tage beträgt und gleichzeitig mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
- Wenn der voraussichtliche Umfang der Arbeiten mehr als 500 Manntage beträgt.
Die Verantwortung für die Erfüllung dieser Vorschriften liegt beim Bauherrn oder seinem Vertreter.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, als Fachexperte, hat die Aufgabe, den Bauherrn, Planer, Architekten und ausführende Baubetriebe bei der Integration von Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten in die verschiedenen Bauphasen zu unterstützen und zu beraten. Seine fachliche Expertise trägt dazu bei, dass das Bauvorhaben, der Bauprozess und die nachfolgenden Arbeiten an der baulichen Anlage jederzeit sicher gestaltet sind.
Die Aufgaben des Koordinators während der Planung und Durchführung des Bauvorhabens umfassen:
- Die Integration von Sicherheits- und Gesundheitsschutz in das Organisations- und Führungskonzept für die Bauausführung.
- Die Entwicklung von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen, die bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber auftreten können.
- Die Darstellung dieser Maßnahmen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan).
- Die Entwicklung von Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen und Einrichtungen für den Gesundheitsschutz (SiGe-Plan).
- Die Einbindung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz in ein Konzept für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage (Unterlage).
Sich.-Ing. Jan-Oliver Schneider
Sicherheitsingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefahrgutbeauftragter (ADR & RID), Brandschutzbeauftragter, Gefahrstoffbeauftragter, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Bei fachlichen Nachfragen zum Thema Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umweltschutz, wenden Sie sich gerne an unseren Berater Herr Schneider
unter der Nummer 02336-8199366-8 oder per E-Mail an.
Kontakt: schneider(at)muth-medical.de